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Reiseveranstaltersuche
Für alle Fälle!
Bei aller Sorgfalt und Vorbereitung – manche Dinge kann man nicht beeinflussen. Wenn Ihr Reiseveranstalter plötzlich ausfällt, sind Sie nicht auf sich gestellt: Reiseveranstalter sind verpflichtet, sich gegen Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenzrisiko zu versichern.
Über das Reiseveranstalter-Register finden Sie schnell heraus, welcher Kundengeldabsicherer einspringt und die Rückreise sichert – im Fall der Fälle. Falls Sie Ihren Reiseveranstalter nicht kennen, können Sie ihn jederzeit in Ihrem Reisebüro erfragen.
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